Ist die #rp26 als Bildungszeit/-urlaub anerkannt?

Leider erfüllt die re:publica nicht die formalen Kriterien des Berliner Bildungszeitgesetzes (BiZeitG). Das bedeutet aber nicht, dass ihr keinen Sonderurlaub für eure Teilnahme beantragen könnt! 

Wir empfehlen euch, direkt mit euren Arbeitgeber*innen zu sprechen. Oft gibt es hierzu spezielle interne Regelungen. Viele Unternehmen unterstützen den Besuch der re:publica im Rahmen des regulären Weiterbildungsbudgets oder durch eine individuelle Freistellung – auch ohne die formale Anerkennung als Bildungszeit.