re:publica 26
18.-20. Mai 2026
STATION Berlin
Letztes Jahr erfüllte die re:publica leider nicht die formalen Kriterien des Berliner Bildungszeitgesetzes (BiZeitG). Das bedeutet aber nicht, dass ihr keinen Sonderurlaub für eure Teilnahme beantragen könnt!
Wir empfehlen euch, direkt mit euren Arbeitgeber*innen zu sprechen. Oft gibt es hierzu spezielle interne Regelungen. Viele Unternehmen unterstützen den Besuch der re:publica im Rahmen des regulären Weiterbildungsbudgets oder durch eine individuelle Freistellung – auch ohne die formale Anerkennung als Bildungszeit.
Grundsätzlich ist es nicht möglich, sich die Zeiten eines Arbeitseinsatzes als Bildungszeit anrechnen zu lassen. Die Erfahrung einiger ehemaliger Volunteers zeigt aber, dass einige Arbeitgeber*innen aufgrund des Charakters der re:publica mit sich reden lassen – frage also am besten direkt bei deiner Arbeitsstelle nach.